GoBD-konform
BMF · Rz. 34 / 130 ff.
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Eingangsrechnungen automatisch erfassen, prüfen und freigeben – statt PowerApps, SharePoint und manueller Tipparbeit. OCR liest Kopfdaten und Positionen aus, die Plausibilität wird automatisch geprüft und jede Änderung revisionssicher protokolliert.
−70 %
manueller Erfassungsaufwand
OCR + KI
automatische Datenerfassung
DATEV / SAP
Export-fertig

ZENTRALISIERT & ORGANISIERT
Ein durchgängiger, prüfsicherer Workflow – vom Eingang der Rechnung bis zum Export in die Buchhaltung.
Rechnungen per E-Mail, Upload oder Schnittstelle landen automatisch im Posteingang – PDF wie E-Rechnung.
Texterkennung und KI lesen Kopfdaten und Einzelpositionen aus. Keine manuelle Tipparbeit mehr.
Netto + USt = Brutto, Positionssummen und Dubletten werden automatisch geprüft und Abweichungen markiert.
Originaldokument links, editierbare Felder rechts. Korrekturen direkt am Beleg, ohne Programmwechsel.
Erfasser, Prüfer und Freigeber arbeiten im Status OCR erkannt → In Prüfung → Freigegeben sauber zusammen.
Jede Feldänderung wird protokolliert. Export als DATEV-EXTF-CSV, DATEV-XML oder SAP-kompatibles JSON.
RECHTSSICHERE GRUNDLAGEN
Die Rechnungseingangsprüfung setzt die Vorgaben für eine ordnungsmäßige, revisionssichere Buchführung konsequent um – orientiert an den Muster-Verfahrensdokumentationen von BStBK, DStV und AWV sowie an den GoBD.
BMF · Rz. 34 / 130 ff.
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
BStBK & DStV · BSI TR RESISCAN 03138
Digitalisierung mit anschließender Vernichtung der Papieroriginale nach der gemeinsamen Muster-Verfahrensdokumentation – inklusive mobilem Scannen.
AWV-Muster-Verfahrensdokumentation
Geordnete, vollständige und revisionssichere Ablage aller buchführungs- und aufbewahrungspflichtigen Belege.
GoBD Rz. 34 · §§ 145–147 AO
Lückenlose Dokumentation des Prozesses als Voraussetzung für Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit – durch protokollierte Abläufe unterstützt.
Unveränderbarkeit · Integrität
Jede Feldänderung wird mit Vorher-/Nachher-Wert protokolliert; Belege bleiben unveränderbar, vollständig und jederzeit lesbar.
§ 147 AO · § 257 HGB · § 14b UStG
10 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe – mit jederzeitiger Lesbarmachung über den gesamten Zeitraum.
Rechtsgrundlagen u. a.: §§ 145, 146, 146a, 147 AO, §§ 238, 239, 257 HGB, § 14 / § 14b UStG sowie IDW RS FAIT I und III. Quellen: Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen (BStBK/DStV, V2.0), Muster-Verfahrensdokumentation zur Belegablage (AWV, V1.0), BSI TR RESISCAN 03138. Die Software unterstützt die Einhaltung dieser Grundsätze; die Prüfung der ordnungsmäßigen Buchführung im Einzelfall ersetzt sie nicht.
SO FUNKTIONIERT'S
Rechnung kommt per E-Mail, Upload oder Schnittstelle in den Posteingang; der Eingang wird erfasst und auf Echtheit gesichtet.
Kopfdaten und Positionen werden automatisch ausgelesen und strukturiert – PDF wie E-Rechnung.
Beträge, Positionssummen und Dubletten werden geprüft, Korrekturen erfolgen direkt im Split-View.
Rollenbasierter Workflow von OCR erkannt über In Prüfung bis Freigegeben.
DATEV- oder SAP-fertiger Export – mit lückenlosem, unveränderbarem Audit-Trail.
WARUM DIGITALE RECHNUNGSPRÜFUNG?
Schluss mit Insellösungen aus PowerApps, SharePoint und E-Mail-Anhängen. Ein Werkzeug für den gesamten Rechnungseingang.
Alle Eingangsrechnungen zentral an einem Ort – mit Status, Verlauf und Originaldokument jederzeit abrufbar.
Outcome
Keine verstreuten PDFs und Mail-Anhänge mehr. Jede Rechnung ist auffindbar und nachvollziehbar.
OCR und KI übernehmen die Datenerfassung. Geprüft und ergänzt wird nur noch dort, wo es nötig ist.
Outcome
Bis zu 70 % weniger Erfassungsaufwand pro Rechnung.
Automatische Plausibilitäts- und Dublettenprüfung fängt Tippfehler, falsche Summen und Doppelzahlungen ab.
Outcome
Weniger Korrekturläufe, weniger Doppelzahlungen, sauberere Buchungen.
Klare Zuständigkeiten und ein geführter Freigabe-Workflow beschleunigen den gesamten Durchlauf.
Outcome
Schnellere Freigaben, kürzere Durchlaufzeiten, mehr Zeit fürs Wesentliche.
HÄUFIGE FRAGEN
Über mehrere Wege: per E-Mail an ein Sammelpostfach, per manuellem Upload von PDF oder Bild sowie über Schnittstellen. PDF-Rechnungen und E-Rechnungen werden gleichermaßen verarbeitet.
Der PDF-Text wird extrahiert und von einem KI-Modell in Kopfdaten und Einzelpositionen strukturiert. Erkannte Felder lassen sich jederzeit prüfen und korrigieren – Sie behalten die volle Kontrolle.
Automatisch wird geprüft, ob Netto + USt = Brutto ergibt, ob die Summe der Positionen zu den Kopfbeträgen passt und ob es sich um eine bereits erfasste Rechnung handelt. Abweichungen werden direkt markiert.
Erfasser, Prüfer, Freigeber und Administrator. Der Workflow führt jede Rechnung von OCR erkannt über In Prüfung bis Freigegeben – mit serverseitiger Rollenprüfung bei jedem Statuswechsel.
DATEV-EXTF-CSV, eine DATEV-XML-Vorschau sowie SAP-kompatibles JSON. So lassen sich geprüfte Rechnungen ohne Medienbruch in die Buchhaltung übernehmen.
Ja. Jede Feldänderung wird mit Vorher-/Nachher-Wert protokolliert, dazu kommen alle Workflow-Ereignisse. So entsteht ein lückenloser, revisionssicherer Audit-Trail. Das Verfahren orientiert sich an den GoBD und den Muster-Verfahrensdokumentationen von BStBK, DStV und AWV.
Ersetzendes Scannen meint die bildliche Erfassung von Papierbelegen mit anschließender Vernichtung der Originale. Nach den GoBD (Rz. 130/136/140) und der Muster-Verfahrensdokumentation von BStBK und DStV dürfen Papierbelege nach dem Scannen vernichtet werden – Ausnahmen sind im Original aufzubewahrende Unterlagen wie Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse oder bestimmte Urkunden.
Ja. Die GoBD (Rz. 34) verlangen eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation, die den gesamten Prozess von Belegeingang bis Archivierung nachvollziehbar beschreibt. Durch die lückenlose Protokollierung von Erfassung, Prüfung und Freigabe liefert die Lösung die nötigen Nachweise; als Vorlage dienen die Muster von BStBK/DStV (ersetzendes Scannen) und AWV (Belegablage).
Buchungsbelege und Rechnungen sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren, empfangene Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB, § 14b UStG). Über den gesamten Zeitraum müssen die Belege jederzeit lesbar gemacht werden können.
Testen Sie die Rechnungseingangsprüfung in einer interaktiven Demo oder sprechen Sie direkt mit uns über Ihren Rechnungseingang.