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Amtlicher Teil des Bundesanzeigers, Jahrgänge 2023 bis 2026.

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Künstliche Intelligenz

BMFTR fördert geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung zu generativer KI

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat eine Richtlinie zur Förderung von Projekten veröffentlicht, in denen generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand der Geistes- und Sozialwissenschaften beforscht wird.

Die Richtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 11. August 2026 fördert Forschungsprojekte, die generative Künstliche Intelligenz aus geistes- oder qualitativ-sozialwissenschaftlicher Perspektive untersuchen. Adressaten sind geistes- und sozialwissenschaftliche Einrichtungen; Verbundvorhaben können von mehreren Einrichtungen gemeinsam beantragt werden, Einzelvorhaben nur von geistes- oder sozialwissenschaftlichen Einrichtungen. Bei Verbundvorhaben müssen Federführung und Verbundkoordination bei einer solchen Einrichtung liegen. Die Einbeziehung informatischer oder technikwissenschaftlicher Disziplinen ist ausdrücklich willkommen BAnz AT 25.08.2026 B2.

Notwendige Voraussetzung für eine Förderung ist der Fokus auf geistes- oder qualitativ-sozialwissenschaftlicher Forschung über generative KI in mindestens einer ihrer Ausprägungen wie Text-, Bild-, Video- oder Audiogenerierung oder deren Einsatzgebiete, etwa Erstellung wissenschaftlicher Veröffentlichungen, Prüfung von Dokumenten, Textkorrektur, Übersetzung, Brainstorming oder Grafikdesign. Andere Arten der KI wie prädiktive oder entscheidungsbasierte KI, General Artificial Intelligence (GAI) oder Robotik und Steuerung sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Förderung. Nicht förderfähig sind Vorhaben, die hauptsächlich auf einem quantitativen Forschungsdesign basieren BAnz AT 25.08.2026 B2.

Genannt werden Themenfelder wie Erkenntnisproduktion, Wissen, Wahrheit und Postfaktizität, also die Auseinandersetzung mit Prozessen der Wissensproduktion, des Verstehens, der Auslegung und Erkenntnis. Sowohl theoretische als auch empirische Zugänge sind möglich, ebenso die Berücksichtigung historischer Dimensionen und Vergleiche. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche philosophischen, ethischen, sozialen und politischen Implikationen die Entwicklung generativer KI mit sich bringt BAnz AT 25.08.2026 B2.

Gefördert werden Vorhaben, die generative KI in all ihren Ausprägungen in den Blick nehmen. Ausdrücklich nicht gefördert werden dagegen weitere Formen der KI außerhalb der generativen Verfahren. Damit grenzt die Richtlinie ihren Geltungsbereich klar auf die geistes- und sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Inhalten und Wirkungen generativer KI ein BAnz AT 25.08.2026 B2.

BelegeBAnz AT 25.08.2026 B2

Dieser Beitrag entstand im täglichen Aktualisierungslauf aus den Volltexten des amtlichen Teils. Jede Aussage trägt ihre Fundstelle und führt zur Veröffentlichung beim Bundesanzeiger.