Richtlinie zur Förderung von KI-Vorhaben im IPCEI veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Förderrichtlinie für innovative Vorhaben im Rahmen des wichtigen Projekts von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz (IPCEI-AI) bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. Juni 2026 fördert innovative Vorhaben im Rahmen des IPCEI für Künstliche Intelligenz. Ziel ist es, den quantitativen Fortschritt im Bereich der KI-Technologien in der EU voranzutreiben und deren wirtschaftliche, digitale und technologische Souveränität zu festigen. Dafür soll der europäischen Industrie ein souveräner und diskriminierungsfreier Zugang zu umfangreichen Datenbeständen, adäquaten Rechenkapazitäten und geeigneten KI-Modellen gewährleistet werden BAnz AT 27.07.2026 B1.
Gefördert werden Vorhaben unter anderem in den Bereichen branchen- und sektorspezifischer KI-Modelle als vortrainierte Basismodelle, KI-Bereitstellung und -Betrieb über den gesamten Lebenszyklus, offene Plattformen für KI auf Basis von Open-Source-Softwarecode sowie KI-Dienste für industrielle Anwendungen, die Techniken wie maschinelles Lernen, natürliche Sprachverarbeitung oder Computer Vision nutzen. Auch Cloud- und Edge-Technologien für den KI-Einsatz im Cloud-Edge-Continuum und übergreifende Vorhaben zu Governance und Koordinierung sind förderfähig. Der Technologiereifegrad soll in der Regel zwischen TRL 5 und 8 liegen BAnz AT 27.07.2026 B1.
Daneben veröffentlichte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt eine Fördermaßnahme zur Entwicklung KI-basierter robotischer Systeme für Anwendungen in der Umwelttechnik. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ und als Beitrag zum Aktionsplan Robotikforschung des BMFTR. Gefördert werden innovative Robotik-Komponenten und -Systeme für den CleanTech-Bereich, die zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, zur Erhöhung der Ressourceneffizienz sowie zu resilienteren Infrastrukturen beitragen sollen BAnz AT 25.06.2026 B2.