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Amtlicher Teil des Bundesanzeigers, Jahrgänge 2023 bis 2026.

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    Meldungen

    1. Künstliche Intelligenz

      BMWK beschreibt Berührungspunkte geplanter IPCEI-Infrastruktur zu KI-Vorhaben

      Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt in einer Bekanntmachung das Vorhaben I-CIC vor und benennt dabei Bezüge zu geplanten europäischen Förderprojekten zu Künstlicher Intelligenz und Halbleitern sowie zu AI-Gigafactories.

      Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht eine Bekanntmachung, die das Vorhaben I-CIC betrifft und dabei ausdrücklich Bezüge zur Künstlichen Intelligenz herstellt. Das Vorhaben begreift die grenzüberschreitende nahtlose Verknüpfung von zentralen und dezentralen Datenverarbeitungskapazitäten als Continuum und soll auf einer souveränen Multi-Provider-Architektur aufsetzen BAnz AT 09.09.2026 B1.

      Die Bekanntmachung benennt signifikante Berührungspunkte mit den in Vorbereitung befindlichen wichtigen Projekten von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz (IPCEI-AI) und für neuartige Halbleitertechnologien (IPCEI AST) sowie mit dem bereits laufenden IPCEI Cloud (IPCEI-CIS). Ziel sei es, umfassende Synergien zwischen diesen verschiedenen IPCEI zu aktivieren und zu nutzen BAnz AT 09.09.2026 B1.

      Daneben werden Synergien mit den geplanten AI-Gigafactories beschrieben. Diese zielen vor allem auf die initiale Entwicklung sehr großer KI-Modelle auf zentral aufgebauten Infrastrukturen mit jeweils mindestens 100 000 hochleistungsfähigen KI-Prozessoren in Europa. Die Europäische Kommission sei entschlossen, Europa im Bereich KI zu einem globalen Technologieführer zu machen, und habe hierzu einen AI Continent Action Plan vorgelegt BAnz AT 09.09.2026 B1.

      Inhaltlich wird ausgeführt, dass KI die Grundlage für die Entwicklung und Nutzung digitaler Lösungen bilde. Als Beispiele für innovative KI-Lösungen werden autonome Produktion, autonomes Fahren, KI-gesteuerte Robotik, KI-gestütztes Produktdesign und Industrial-Metaverse-Anwendungen genannt BAnz AT 09.09.2026 B1.

      Die europäische Industrie benötige demnach nicht nur Zugang zu den neuesten KI-Modellen und -Technologien, sondern auch zu High-End-Rechenkapazitäten, die auf industrielle Bedürfnisse zugeschnitten sind. Viele industrielle KI-Anwendungen erforderten es, das KI-Training oder die Inferenz dezentral, nah am Speicher- oder Entstehungsort der Daten, durchzuführen BAnz AT 09.09.2026 B1.

      Die dezentrale Verarbeitung in verschiedenen Cloud- und Edge-Infrastrukturen erfordere eine hochkomplexe Integration und eine intelligente Orchestrierung, um einen sicheren und vertrauensvollen Datenaustausch zu gewährleisten. Die Bekanntmachung ordnet diese Anforderungen in den Kontext der geplanten europäischen KI-Infrastrukturvorhaben ein BAnz AT 09.09.2026 B1.

      BelegeBAnz AT 09.09.2026 B1

    2. Künstliche Intelligenz

      BMFTR fördert Forschung zur Erfassung biologischer Vielfalt mit KI-Verfahren

      Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt macht eine Fördermaßnahme zur Erforschung bislang unzureichend erfasster biologischer Vielfalt bekannt, in der unter anderem Verfahren der Künstlichen Intelligenz zum Einsatz kommen sollen.

      Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) veröffentlicht eine Fördermaßnahme, die unter anderem auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Biodiversitätsforschung abzielt. Wissenschaftliche Erkenntnisse zur bislang „verborgenen" biologischen Vielfalt in Deutschland werden als unverzichtbar für evidenzbasierte Entscheidungen zu Nachhaltigkeit und Wohlstand beschrieben, etwa in den Bereichen Ernährungssicherheit, Klimaschutz, Rohstoffversorgung, nachhaltige Landnutzung sowie Prävention von Gesundheitsrisiken und Naturgefahren BAnz AT 01.09.2026 B1.

      Ausgangspunkt ist nach den Angaben des Ministeriums eine Diskrepanz zwischen der Geschwindigkeit des Artenschwunds und der Geschwindigkeit der wissenschaftlichen Erfassung: internationalen Bestandsaufnahmen zufolge sei weltweit etwa eine Million Arten vom Aussterben bedroht, während viele Aspekte biologischer Vielfalt unerforscht blieben und ohne vertiefte Kenntnis ihrer Eigenschaften und Bedeutung verloren gehen könnten BAnz AT 01.09.2026 B1.

      Zur Schließung dieser Wissenslücken sollen neue Technologien dienen. Genannt werden Fernerkundung, auf Künstlicher Intelligenz beruhende Analyseverfahren, Hochdurchsatz-Sequenzierung und Robotik, mit denen Wissenslücken über Arten, Gene und ökologische Funktionen systematisch geschlossen werden sollen. Zugleich wird der Umweltforschung zugeschrieben, durch hohe Anforderungen an Datenqualität, Systemintegration und automatisierte Erkennungsverfahren selbst Impulse für technologische Innovationen zu setzen BAnz AT 01.09.2026 B1.

      Darüber hinaus wird hervorgehoben, dass bestehende Wissenslücken über klassische taxonomische Fragestellungen hinausgingen. Der Verlust genetischer und funktioneller Vielfalt sei bislang nur unzureichend verstanden, obwohl diese Ebenen die Anpassungsfähigkeit von Arten und die Stabilität ökologischer Systeme maßgeblich bestimmten. Ohne vertiefte Kenntnisse blieben Schutz- und Managementmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit begrenzt BAnz AT 01.09.2026 B1.

      BelegeBAnz AT 01.09.2026 B1

    3. Künstliche Intelligenz

      BMFTR fördert geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung zu generativer KI

      Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat eine Richtlinie zur Förderung von Projekten veröffentlicht, in denen generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand der Geistes- und Sozialwissenschaften beforscht wird.

      Die Richtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 11. August 2026 fördert Forschungsprojekte, die generative Künstliche Intelligenz aus geistes- oder qualitativ-sozialwissenschaftlicher Perspektive untersuchen. Adressaten sind geistes- und sozialwissenschaftliche Einrichtungen; Verbundvorhaben können von mehreren Einrichtungen gemeinsam beantragt werden, Einzelvorhaben nur von geistes- oder sozialwissenschaftlichen Einrichtungen. Bei Verbundvorhaben müssen Federführung und Verbundkoordination bei einer solchen Einrichtung liegen. Die Einbeziehung informatischer oder technikwissenschaftlicher Disziplinen ist ausdrücklich willkommen BAnz AT 25.08.2026 B2.

      Notwendige Voraussetzung für eine Förderung ist der Fokus auf geistes- oder qualitativ-sozialwissenschaftlicher Forschung über generative KI in mindestens einer ihrer Ausprägungen wie Text-, Bild-, Video- oder Audiogenerierung oder deren Einsatzgebiete, etwa Erstellung wissenschaftlicher Veröffentlichungen, Prüfung von Dokumenten, Textkorrektur, Übersetzung, Brainstorming oder Grafikdesign. Andere Arten der KI wie prädiktive oder entscheidungsbasierte KI, General Artificial Intelligence (GAI) oder Robotik und Steuerung sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Förderung. Nicht förderfähig sind Vorhaben, die hauptsächlich auf einem quantitativen Forschungsdesign basieren BAnz AT 25.08.2026 B2.

      Genannt werden Themenfelder wie Erkenntnisproduktion, Wissen, Wahrheit und Postfaktizität, also die Auseinandersetzung mit Prozessen der Wissensproduktion, des Verstehens, der Auslegung und Erkenntnis. Sowohl theoretische als auch empirische Zugänge sind möglich, ebenso die Berücksichtigung historischer Dimensionen und Vergleiche. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche philosophischen, ethischen, sozialen und politischen Implikationen die Entwicklung generativer KI mit sich bringt BAnz AT 25.08.2026 B2.

      Gefördert werden Vorhaben, die generative KI in all ihren Ausprägungen in den Blick nehmen. Ausdrücklich nicht gefördert werden dagegen weitere Formen der KI außerhalb der generativen Verfahren. Damit grenzt die Richtlinie ihren Geltungsbereich klar auf die geistes- und sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Inhalten und Wirkungen generativer KI ein BAnz AT 25.08.2026 B2.

      BelegeBAnz AT 25.08.2026 B2

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